Warum soll ich überhaupt Mitglied im Mieterverein Wernigerode und Umgebung werden?
Als Mitglied können Sie sich zu günstigen Beiträgen jederzeit kostenlos durch unsere Mietrechtsexperten beraten lassen. Diese bilden sich regelmäßig auf Schulungsveranstaltungen fort und halten sich hinsichtlich der Rechtssprechung auf dem Laufenden.
Wenn Sie einen Anwalt direkt beauftragen wollen, brauchen Sie keine Mitgliedschaft - müssen dann aber die Anwaltskosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung selbst tragen. So können schon für eine einzige Beratung Kosten von 232,00 EUR entstehen (sogenannte Erstberatungsgebühr).
Dieser Höchstbetrag für eine Erstberatung wird z. B. erreicht, für eine Beratung über Kündigung bei einer Warmmiete von monatlich 500,00 EUR oder Schönheitsreparaturen nach Auszug. Bei einer zweiten Beratung entstehen weitere Anwaltsgebühren.
Für den Eintritt in den Mieterverein können Sie entweder die Beitrittserklärung (siehe Vereinsinformationen/ Beitrittserklärung) herunterladen und vollständig ausgefüllt übersenden oder Sie kommen einfach in eine unserer Geschäftsstellen. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.
Die Leistungen des Mietervereins können ohne Wartefrist in Anspruch genommen werden.
Lediglich für die Prozesskostenversicherung gilt die übliche dreimonatige Wartefrist. Der Streit darf selbstverständlich aber nicht bereits schwelen.
Als Mitglied im Mieterverein stärken Sie eine Interessenorganisation, die Ihre Interessen auf politischer Ebene wahrnimmt, denn ohne entsprechende Einflussnahme geraten die Interessen der Mieter schnell in Vergessenheit.