Mietspiegel aus Nachbargemeinde anwendbar
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 99/09) bestätigte, dass neben so genannten qualifizierten Mietspiegeln auch einfache Mietspiegel geeignet sind, eine Mieterhöhung zu begründen.
Einfache Mietspiegel werden von den Interessenvereinigungen der Vermieter und Mieter, das heißt von Mietervereinen und Haus- und Grundbesitzervereinen, vereinbart, ggf. mit Hilfe der jeweiligen Stadt.
Der Bundesgerichtshof erklärte weiter, dass es auch zulässig sei, wenn Vermieter auf Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückgreifen, wenn es vor Ort keinen eigenen Mietspiegel in der Kommune gibt.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter den Mietspiegel für Schorndorf genommen, um eine Mieterhöhung in Backnang zu begründen. In Backnang gibt es bisher keinen Mietspiegel.
Zurzeit gibt es in Gemeinen ab 10.000 Einwohner insgesamt 505 Mietspiegel. Insbesondere in größeren Städten sind heute nahezu überall Mietspiegel zu finden.